Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Pension Lipsk Leipzig, Delitzscher Str. 106, 04129 Leipzig, Inh. K. Kühnel
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der o.g. Beherbergungseinrichtung.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
II. Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft vom Gast bestellt und von der Pension zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann mündlich, per Email, schriftlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Vertragspartner sind die Pension
und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise und Bezahlung
1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3. Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
4. Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung legt der Vermieter fest, in der Regel beträgt die Anzahlung 10 %., sollte eine kurzfristige Buchung erfolgen so ist der gesamte Preis der Buchung zu bezahlen.
5. 7 Tage vor Anreise ist der Restbetrag fällig und muss überwiesen sein.
6. Eine Rechnungslegung ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Pension möglich. Die Rechnung ist ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für längere Buchungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei Bezahlungen per Rechnungslegungen und Buchungen aus dem Ausland. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
IV. Rücktritt des Kunden
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Storniert der Kunde verbindlich gebuchte Zimmer weniger als 8 Tage vor Anreise ist er verpflichtet 50%,
bei Stornierung weniger als 2 Tagen vor geplanter Ankunft bzw. Nichtanreise 100% des vertraglich vereinbarten Preises für gebuchte Übernachtungen als Vertragsstrafe zu zahlen.
Es liegt in der Kulanz der Pension, die Vertragsstrafe zu reduzieren oder auszusetzen.
V. Rücktritt der Pension
Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
- ein Verstoß gegen I. „Geltungsbereich“, dort Ziffer 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
- Gegen eine Kaution von 100 Euro erhält der Kunde die Pensions- und Zimmerschlüssel.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Auf Nachfrage können Zimmer bereits vor dieser Zeit bereitgestellt werden, es besteht hierauf allerdings kein Anspruch. Die Gäste werden aber um ungefähre Mitteilung der Ankunftszeit gebeten, da die Pension keine Rezeption hat.
- Bei einer Anreise nach 19 Uhr muss dies vorher telefonisch abgestimmt werden.
- Tägliche Zimmerreinigung, Handtuchwechsel sind nicht vorgesehen, bei Aufpreis aber möglich.
- Bei Übernachtungen ab 7 Tagen und länger erfolgt die Zimmerreinigung sowie das Wechseln der Handtücher und Bettwäsche wöchentlich.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Zimmerschlüssel der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
- Die Gästezimmer, Küche und Bad sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, behält sich der Vermieter vor, dieses in Rechnung zu stellen. Dies sind in der Regel 30 €.
- Das Rauchen ist in den Zimmern untersagt, rauchen können Sie im geschützten Eingangsbereich in der Raucherecke . Bei Zuwiderhandlung machen wir Punkt VI/5. geltend.
VII. Haftung der Pension/ des Kunden
- Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Haftung im vor- oder nebenvertraglichen (= nicht leistungstypischen) Bereich ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Pension beschränkt. - Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Die Pension Lipsk haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Leipzig. Es gilt das deutsche Recht. Für die Haftung der Pension Lipsk gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension Lipsk grob fahrlässig verursacht.
- Nachrichten, Post und Warensendungen und liegengelassene Sachen der Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Auf Wunsch übernimmt die Pension die Zustellung, Aufbewahrung und ––die Nachsendung gegen Entgelt derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Für liegengelassene oder verlorene Sachen haftet die Pension nicht, gefundene Sachen werden verwahrt, gegen Entgelt nachgesendet, eine Haftung der Pension erfolgt nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich der Pension zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an die Pension.
VIII. Schlussbestimmungen
- Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung des Vertrages notwendig ist.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Leipzig, 1.8.2010